AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der 24relations marketing solutions gmbh


Die folgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen der

24relations marketings solutions gmbh
Rennweg 60

56626 Andernach

Tel.: +49 2632 4988830
E-Mail: info@24relations.de
Web: www.24relations.de


Geschäftsführer: Manfred Sattler
Handelsregister: HRB 28485
Gerichtsstand: Amtsgericht Koblenz
Ust-ID DE 287718960

(nachfolgend „24relations“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen 24relations und dem Kunden, welcher Leistungen jedweder Art von 24relations in Anspruch nimmt.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Geschäftsbedingungen sind Gegenstand aller unserer Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt).

(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

(3) Etwaigen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

(4) 24relations ist berechtigt, den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von 24relations für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung dieser Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. 24relations verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung über die Widerspruchsfrist zu informieren sowie auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen betreffend die Software-Applikationen 24mycar, 24myGeo, 24myCleanData, 24myWebQuest, 24myContact, 24WebTracking und zukünftige Produkte von 24relations. Hierzu zählen Lizenzierung, Support, Training, Consulting sowie Customizing (nachfolgend zusammenfassend „Leistung“ genannt). Darüber hinaus können weitere Lieferungen und Leistungen von 24relations Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sein.

(2) Alle Leistungen werden von 24relations auf Basis der jeweils gültigen Preisliste schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail angeboten. Voraussetzung für die Erstellung eines Angebots ist eine konkrete, schriftliche Anforderungsbeschreibung durch den Kunden oder das Ausfüllen von durch 24relations zur Verfügung gestellten Formularen und deren Rückgabe an 24relations. Dem Angebot von 24relations und der konkreten, schriftlichen Anforderungsbeschreibung des Kunden beziehungsweise des Formulars ist die Nutzung des Online-Bestellformulars von 24relations gleichgesetzt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von 24relations sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass 24relations diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(2) Ein Vertrag kommt mit Annahme eines Angebotes von 24relations durch den Kunden per Fax, Brief oder E-Mail zustande. Im Falle der Nutzung des Online-Bestellformulars kommt ein Vertrag mit der von 24relations an den Kunden per Fax, Brief oder E-Mail rückgesendeten Auftragsbestätigung zustande.

§ 4 Erbringung der Leistung(en)

(1) Lizenzierung

(1.1) 24relations hält die Software über seine Server für den Kunden bzw. dessen Kunden zum Abruf bereit. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software von 24relations mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines betriebssystemunabhängigen, TOP 3 gelisteten Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß dem geschlossenen Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.

(1.2) 24relations stellt sowohl dem Kunden als auch dessen Kunden ein persönliches Benutzerkonto für die Nutzung seiner Dienste zur Verfügung. Mit Hilfe eines passwortgeschützten Zugangs erhält jeder User Zugriff auf das von ihm bestellte Leistungspaket.

(1.3) Der Anspruch des Kunden auf Nutzung der von 24relations im Rahmen der Lizenzgewährung zur Verfügung gestellten Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. 24relations gewährleistet eine Verfügbarkeit der Services von 99,5 % im Jahresmittel unter Ausschluss der Zeiten, in denen die Nutzung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von 24relations liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Verschulden Dritter, für den Kunden unmöglich ist. Eine durchgängige Verfügbarkeit sämtlicher Funktionalitäten wird von 24relations nicht geschuldet. Auch schuldet 24relations nicht das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität beziehungsweise einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu beziehungsweise von Rechnern.

(1.4) Der Kunde ist berechtigt, die Software von Dritten (ausschließlich eigene Kunden des Kunden) nutzen zu lassen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(1.5) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch nicht vom Kunden an 24relations benannte Nutzer oder Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von 24 Monaten Mindestvertragsdauer für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. 24relations ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde 24relations auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

(1.6) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden von 24relations durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist 24relations berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. 24relations wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise Zugriff auf seine Daten ermöglichen.

(2) Support

(2.1) Der Kunde stellt seine Supportanfragen per Telefon, Telefax oder E-Mail beziehungsweise über das Internet an die von 24relations genannte(n) Adresse(n). 24relations wird die Supportanfragen bearbeiten und dem Kunden die von 24relations vermutete Lösung mitteilen.

(2.2) 24relations steht montags bis freitags von 10:00 bis 17:00 Uhr für telefonische Anfragen des Kunden zum Vertragsgegenstand zur Verfügung mit Ausnahme von Tagen, die am Sitz der Gesellschaft (zurzeit: Montabaur) Feiertage sind. 24relations ist nicht verpflichtet, Anfragen des Kunden zu beantworten, die Leistungen betreffen, welche nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.

(2.3) Der Anspruch des Kunden auf Support durch 24relations bedingt, dass sich der Kunde gegenüber 24relations legitimiert. Hierzu hat der Kunde im Rahmen der Anfrage seine Kundennummer anzugeben.

(2.4) Der Anspruch des Kunden auf Support erlischt, wenn der Kunde gegenüber 24relations mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Kunde stellt 24relations von jeglicher Haftung für Schäden frei, die aufgrund der Einstellung des Supports aus diesem Grunde entstehen können.

(2.5) Support ist eine Dienstleistung. Ein Erfolg des Supports ist durch 24relations nicht geschuldet.

(3) Training

(3.1) 24relations führt selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte Schulungen für Mitarbeiter des Kunden in einem Trainingscenter von 24relations, an einem durch 24relations vorgegebenen anderen Ort oder – aufgrund gesonderter Vereinbarung – im Hause des Kunden durch.

(3.2) Kann bei Schulungen im Hause des Kunden die Leistung aus Gründen, die 24relations nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so ist die vereinbarte Leistung dennoch zu vergüten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die betreffenden Mitarbeiter von 24relations anderweitig eingesetzt werden konnten.

(3.3) Der konkrete Leistungsumfang und der Inhalt der Schulung richten sich nach dem vordefinierten Leistungskatalog von 24relations, der bei 24relations angefragt werden kann. Der Kunde trägt ausschließlich die Verantwortung für die Beauftragung des korrekten Leistungsumfangs.

(3.4) Abweichungen vom vordefinierten Leistungskatalog von 24relations sind im Rahmen der Beauftragung von Individualschulungen möglich, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen 24relations und dem Kunden.

(3.5) Die Durchführung der Schulung durch einen bestimmten Trainer ist nicht geschuldet. Vielmehr entscheidet 24relations über den zum Einsatz kommenden Trainer.

(3.6) Ausschließlich 24relations ist den zum Einsatz kommenden Trainern gegenüber weisungsbefugt.

(3.7) Schulungen sind Dienstleistungen. Ein Schulungserfolg ist durch 24relations nicht geschuldet.

(3.8) Von 24relations verursachte Änderungen hinsichtlich Ortes und Zeitpunkt der Schulung berechtigen den Kunden, kostenfrei von dem geschlossenen Schulungsvertrag zurückzutreten.

(4) Consulting: Wird 24relations beratend tätig, wird lediglich die Dienstleistung, nicht aber ein Beratungserfolg geschuldet.

(9.7) Zur Sicherstellung der E-Mail-Services bedient sich 24relations externer Dienstleister.

§ 5 Rechte und Pflichten von 24relations

(1) Die von 24relations genannten Termine und Fristen sowie der Ort der Leistungserbringung sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Alle Leistungszusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und Selbstleistung. Teillieferungen und -leistungen an 24relations sind nicht zulässig.

(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sowie Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte berechtigen 24relations, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 24relations wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

(4) Im Übrigen kommt 24relations erst dann in Verzug, wenn der Kunde 24relations nach Fälligkeit der Leistung schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat.

(5) Für urheberrechtlich geschützte Werke von 24relations, wie zum Beispiel die 24relations-Bildschirmmaske oder Anpassungsentwicklungen, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der 24relations zustehenden Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich im Vertragsgebiet nicht beschränkte Recht, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse und, soweit der Auftrag die Erstellung von Programmcodes zum Gegenstand hat, diese im Objektcode für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen. Der Quellcode ist nicht Gegenstand dieser Rechtsübertragung.

(6) Für Open Source Programme gilt § 5 Absatz 5 nicht. Im Falle der Verwendung von Open Source Programmen im Rahmen der Leistungserbringung durch 24relations finden ausschließlich die zu den Open Source Programmen zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.

§ 6 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungslieferungen/-leistungen zu erbringen, damit 24relations die vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen und Zugänge zur Verfügung stellen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend. Darüber hinaus kann 24relations die volle Vergütung auch ohne Fertigstellung zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Leistung gegenüber dem Kunden hätte erbracht werden können, wenn dieser seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen wäre.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von 24relations nach Bekanntgabe der Fertigstellung und deren Bereitstellung unverzüglich auf offensichtliche Mängel und Fehler zu überprüfen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Frist, innerhalb der offensichtliche Mängel gerügt werden können, 1 Woche ab dem Zeitpunkt der Information des Kunden über die Fertigstellung und Bereitstellung der Leistung durch 24relations. Festgestellte Mängel sind 24relations in detaillierter Weise schriftlich mitzuteilen.

(3) Für wirtschaftlich selbstständig nutzbare Teile kann 24relations vom Kunden eine Übergabebestätigung verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme die gesamte Leistung als genehmigt.

(4) Erklärt der Kunde die Mangelfreiheit der Leistung nicht innerhalb der Frist des § 6 Absatzes 2 oder teilt er 24relations den Grund für eine notwendige Verlängerung der Frist gemäß § 6 Absatz 2 nicht vor deren Ablauf schriftlich mit, gilt die nach dem Auftrag zu erbringende Leistung als genehmigt, sobald diese Frist abgelaufen ist.

(5) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung durch den Kunden innerhalb der Frist des § 6 Absatzes 2 nicht festzustellen waren, sind 24relations unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(6) Führt 24relations auf Aufforderung des Kunden Mängelbeseitigungsarbeiten durch und stellt sich dabei heraus, dass kein Mangel vorliegt oder ein Mangel gegeben ist, der außerhalb des Verantwortungsbereiches von 24relations liegt, ist der Kunde verpflichtet, 24relations für die von ihr zum Zwecke der Mängelbeseitigung durchgeführten Arbeiten die ortsübliche Vergütung zu zahlen.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, dass ihm von 24relations zugewiesene Passwort streng geheim zu halten und 24relations unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Schäden, die 24relations aufgrund einer durch den Kunden verschuldeten missbräuchlichen Verwendung seines Passworts entstehen, berechtigen 24relations zum Schadenersatzanspruch.

(8) Der Kunde versichert, dass mit der Software von 24relations veröffentlichte Inhalte weder gegen geltendes Recht noch gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen. Es ist dem Kunden untersagt, Dienstleistungen und Produkte von 24relations zu bewerben, anzubieten oder zu verkaufen.

(9) Der Kunde ist für die sämtlichen Inhalte, die er mit Hilfe der Leistung von 24relations publiziert, ausschließlich verantwortlich und stellt 24relations insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(10) Eine während der Laufzeit des Vertrags eintretende Änderung der Kundendaten oder -verhältnisse hat der Kunde 24relations unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierunter gehört auch der Verlust der Domain.

(11) Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen gemäß § 6 Absätze 7 bis 10 berechtigen 24relations zur Sperrung des Zugangs und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

(12) Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten digitalen und physikalischen Unterlagen dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Kunden. Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Verbreitung und die der Vervielfältigung der Unterlagen und von Teilen daraus, bleiben vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Weiterverwendung innerhalb der Organisation des Kunden, ohne schriftliche Genehmigung von 24relations reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

§ 7 Gefahrenübergang

Gefahrenübergang für alle Leistungen von 24relations ist der Zeitpunkt der Information an den Kunden über die Fertigstellung und die Bereitstellung der Leistungen. Der Kunde hat den Gefahrenübergang schriftlich mit Hilfe des von 24relations bereitgestellten Abnahmeformulars zu bestätigen.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle in Angeboten genannten Preise sind Nettopreise, die um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zu vermehren sind.

(2) Vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen von 24relations, die über die in Angeboten enthaltenen Leistungen hinausgehen, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach Aufwand auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden auf 0,5 Stunden genau. Begonnene 0,5-Arbeitsstunden werden auf volle 0,5-Arbeitsstunden aufgerundet. Falls ein Stundensatz von 24relations nicht angegeben wurde, werden Stundensätze individuell nach Aufgabenstellung mit dem Kunden vor Leistungserbringung schriftlich vereinbart.

(3) Für Leistungen, die 24relations nicht an ihrem Geschäftssitz (zur Zeit: Andernach) erbringen kann, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Alle Fahrten mit Personenkraftwagen werden mit 0,50 Euro pro gefahrene Kilometer, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotelkosten werden nach Aufwand und Verpflegungsaufwendungen werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet.

(4) 24relations ist berechtigt, die üblichen oder listenmäßigen Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. 24relations wird dem Kunden diese Preiserhöhungen schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung, die nicht erhöhten Preise berechnet. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 3 Monaten nach erstmaliger Erbringung der Leistung ist ausgeschlossen.

(5) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist.

(6) Die vertraglich für den jeweiligen Zeitraum vereinbarte Vergütung ist, sofern eine abweichende Vereinbarung im Einzelfall nicht getroffen wird, im Voraus zur Zahlung fällig.

(7) 24relations behält sich vor, für Leistungen gemäß § 4 Abs. (3), (4) und (5) Vorkasse oder eine Anzahlung in Höhe von 50 %, während der Umsetzung weitere 30 % und nach Fertigstellung die übrigen 20 % der veranschlagten Rechnungssumme zu verlangen. Dies befreit den Kunden nicht von seiner Nachzahlungspflicht im Falle der nach Vertragsende festgestellten Unterzahlung durch den Kunden an 24relations.

(8) Alle Forderungen von 24relations gegenüber dem Kunden werden im Lastschriftverfahren beglichen, wenn im Einzelfall nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde. Zur Durchführung des Lastschriftverfahrens hat der Kunde seine Zustimmung zum Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren zu erteilen und 24relations widerruflich zu ermächtigen, fällige Rechnungsbeträge von seinem Konto einzuziehen.

(9) Wird die Lastschriftermächtigung vom Kunden widerrufen oder ist aus sonstigen – durch den Kunden zu vertretenden – Gründen eine Durchführung der Lastschrift unmöglich, berechnet 24relations aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pro misslungenem Einzugsversuch. Dies gilt auch für den Fall einer Rücklastschrift.

(10) Wurde einzelvertraglich und schriftlich die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist 24relations berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine Pauschale in Höhe von 25,00 Euro zu berechnen.

(11) Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist 24relations berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Ferner ist 24relations berechtigt, die Leistung für den Kunden zu sperren, ohne dass der Entgeltanspruch von 24relations hierdurch berührt wird.

(12) Im Falle der periodisch vereinbarten Zahlungsweise durch den Kunden wird die Restforderung von 24relations über die Gesamtvertragslaufzeit gegenüber dem Kunden sofort und in einer Summe zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit mehr als einer Rate in Verzug gerät.

(13) Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch 24relations schriftlich anerkannt wurden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die Ware Eigentum von 24relations (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

(2) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, wie zum Beispiel Zahlungsverzug, hat 24relations nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt 24relations die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. 24relations ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von 24relations hinweisen und 24relations unverzüglich benachrichtigen.

§ 10 Gewährleistung und Garantien

(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden 24relations gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu: 24relations übernimmt die Gewähr dafür, dass Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Mängel und Fehler, die nach der Übergabe aufgrund von Änderungen oder Upgrades Dritter, wie zum Beispiel von E-Commerce-Plattformen, Software-Tools, Marktplätzen, auftreten und damit außerhalb des Einflussbereichs von 24relations liegen, begründen keine Gewährleistungsverpflichtung zu Lasten von 24relations.

(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.

(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung. Dabei steht 24relations hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung, zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber 24relations nach §§ 478, 479 BGB unberührt.

(5) Schadensersatzansprüche zu den in § 11 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder 24relations die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in § 11 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Absatz 1 Nummer 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Absatz 1 Nummer 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch 24relations und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(7) Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung der Leistung von 24relations besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. 24relations haftet nicht für die Eignung der Leistung für einen bestimmten Verwendungszweck, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 24relations garantiert nicht, dass die Leistung den Anforderungen des Kunden genügt oder seinen Vorstellungen entspricht und jederzeit ohne Unterbrechungen verfügbar ist.

(8) Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen dienen nur der Beschreibung und stellen keine Garantien dar. Garantien bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von 24relations.

(9) Ansprüche gegen 24relations wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 11 Haftung

(1) 24relations haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von 24relations, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von 24relations auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

(2) Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) 24relations prüft nicht, ob die ihr übermittelten Inhalte, insbesondere Bilder und Texte des Kunden Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm übermittelten Inhalte allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

(4) Der Kunde stellt 24relations im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit deren Grundlagen vom Kunden zu vertreten sind. Sofern 24relations von Dritten in Anspruch genommen wird, hat der Kunde auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten, zu tragen.

§ 12 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Vertragsbeginn ist in der Regel das Datum des Eingangs der Annahme eines Angebotes von 24relations durch den Kunden per Fax, Brief oder E-Mail gemäß § 3 Absatz 2. Im Falle von Anpassungsentwicklungen (siehe § 4 Absatz 5) gilt der Tag der durchgeführten beziehungsweise fälligen Abnahme bezüglich der Anpassungsentwicklung als Vertragsbeginn. Dieser Tag gilt auch für etwaige weitere Aufträge als Zeitpunkt des Vertragsbeginns, wenn deren Gegenstand nur in Verbindung mit der Anpassungsentwicklung nutzbar ist.

(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrags vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

(3) Ein mit dem Kunden vereinbartes Dauerschuldverhältnis betreffend Leistungen von 24relations endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit, sofern es von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zu dem jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Erfolgt eine Kündigung nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Geltungsdauer, verlängert sich der Vertrag um jeweils den gleichen, ursprünglich im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch 24relations gelten schwerwiegende Vertragsverstöße des Kunden sowie die Fortsetzung von sonstigen Verstößen gegen vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden trotz Abmahnung durch 24relations sowie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse. 24relations ist zur außerordentlichen Kündigung auch berechtigt, wenn es zu grundlegenden Änderungen der rechtlichen oder technischen Standards im Internet kommt, die es 24relations unzumutbar machen, ihre Leistung ganz oder teilweise weiter zu erbringen.

(5) Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung beziehungsweise eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Vergütung für 2 Monate erreicht, in Verzug, so ist 24relations berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Vergütung zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn 24relations einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

(6) Während des Zahlungsverzugs des Kunden ist 24relations berechtigt, das Nutzerkonto des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung auch während der rechtmäßigen Sperrung durch 24relations verpflichtet. 24relations haftet nicht für Schäden, die dem Kunden wegen der Sperrung des Nutzerkontos entstehen.

(7) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden von 24relations unverzüglich gesperrt oder von den Rechnern von 24relations gelöscht.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) 24relations gewährleistet, dass die persönlichen Daten des Kunden nach besten Möglichkeiten sowie gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt werden. Die Mitarbeiter von 24relations unterliegen der vertraglichen Schweigepflicht bezüglich dieser Daten.

(2) 24relations weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie zum Beispiel dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass 24relations die auf dem Server gespeicherten Inhalte und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm an 24relations übermittelten Daten trägt der Kunde daher selbst Sorge.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm anlässlich der Vertragsdurchführung von 24relations bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. Das gilt insbesondere für technologische Informationen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.

(4) 24relations ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

(5) 24relations wird weder sicherheitsrelevante Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Vertragspartners ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als 24relations gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren, oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Vertragspartner nicht widerspricht.

(6) 24relations hat das Recht, auf Messen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen sowie in Pressemitteilungen, in Fallstudien, der eigenen Website und in Werbematerial, die Marken- und Warenzeichen, den Namen, das Logo oder Slogans des Kunden zu verwenden sowie auf die von 24relations erstellten Leistung als Referenzprojekt hinzuweisen und den Namen des Kunden in seine Referenzliste aufnehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Für die mit 24relations auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) in Betracht kommen, finden diese keine Anwendung.

(3) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, der Geschäftssitz von 24relations.

(4) 24relations ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Die Ankündigung einer solchen Vertragsübernahme erfolgt gegenüber dem Kunden mit einer Frist von mindestens 4 Wochen in Textform. Eine auf diese Weise angekündigte Vertragsübernahme gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht rechtzeitig in Schriftform widerspricht. Auf diese Folge wird der Kunde durch 24relations besonders hingewiesen.

(5) Für einzelne Geschäftsbeziehungen, wie zum Beispiel Beratungen, Anpassungsentwicklungen, White Label können neben diesen Geschäftsbedingungen Sonderbedingungen gelten, die Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Diese werden mit dem Kunden gesondert schriftlich vereinbart und ersetzen im Falle von Abweichungen die entsprechende Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen.

(6) Sollte eine Bestimmung des Vertrags zwischen 24relations und dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.

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